KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung: Was nach dem Digital Omnibus gilt und wie Du sie umsetzt

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist nicht weggefallen. Seit dem 27. Juli 2026 ist Art. 4 der KI-Verordnung neu gefasst: Unternehmen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern – sie müssen aber kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren.
In meinen KI-Kompetenz-Schulungen höre ich seit dem Sommer oft dieselbe Frage: „Müssen wir jetzt überhaupt noch schulen?“ Die kurze Antwort: ja. Hier erfährst Du, was sich geändert hat, wen Du schulen solltest und wie Du Deine Maßnahmen sauber dokumentierst – gestützt auf den Verordnungstext, die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur.
Was hat der Digital Omnibus an Art. 4 geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digital Omnibus zur KI, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie hat den Wortlaut von Art. 4 geändert, nicht aber seinen Geltungsbeginn: Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.
| Bis 26. Juli 2026 | Seit 27. Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Kern der Pflicht | Nach besten Kräften sicherstellen, dass das Personal ausreichend KI-kompetent ist | Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen |
| Kompetenzniveau | „Ausreichendes Maß“, nicht näher definiert | Ausdrücklich kein garantiertes Niveau für einzelne Personen |
| Wer handeln muss | Anbieter und Betreiber von KI-Systemen | unverändert |
| Für wen | Personal und Personen, die im Auftrag mit KI arbeiten | unverändert |
| Unterstützung | – | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen; die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele |
Wichtig für die Praxis: Die Entschärfung betrifft die Messlatte, nicht die Pflicht selbst. Wer gar nichts tut, verstößt weiterhin gegen Art. 4. Der EU-Gesetzgeber betont zudem in Erwägungsgrund 8 der Omnibus-Verordnung, dass KI-Kompetenz unabhängig von gesetzlichen Pflichten und Sanktionen eine strategische Priorität sein sollte.
Wer ist betroffen?
Betroffen ist jedes Unternehmen, das KI-Systeme anbietet oder einsetzt – laut Bundesnetzagentur unabhängig von Branche und Größe und ausdrücklich auch bei KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck wie Chatbots. Wer im Unternehmen Microsoft 365 Copilot, ChatGPT oder KI-Funktionen in Fachsoftware nutzt, ist damit in der Regel Betreiber im Sinne der KI-Verordnung.
Erfasst sind alle, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Laut EU-Kommission zählen dazu neben den eigenen Mitarbeitenden auch Personen im organisatorischen Umfeld, etwa Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden.
Was bedeutet „Maßnahmen ergreifen“ konkret?
Art. 4 schreibt kein bestimmtes Format vor. Als Mindestmaß nennt die EU-Kommission vier Punkte: ein allgemeines KI-Verständnis im Unternehmen, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der eingesetzten KI-Systeme und darauf aufbauende Maßnahmen, die zu Vorwissen und Einsatzkontext passen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt einen interdisziplinären und stufenweisen Aufbau der Inhalte.
Wie eine solche Staffelung aussehen kann, zeigt die folgende Tabelle aus meiner Schulungspraxis. Sie ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe:
| Rolle | Typische KI-Nutzung | Empfohlene Maßnahme | Umfang |
|---|---|---|---|
| Alle Mitarbeitenden mit KI-Zugang | Copilot Chat, ChatGPT, KI in Office | Basisschulung: Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz, interne Regeln | ca. 3–4 Stunden |
| Intensive Anwender | Texte, Analysen, Kundenkommunikation mit KI | Aufbau: Prompting, Ergebnisprüfung, Praxisübungen | 1–2 Tage |
| Führungskräfte | Entscheidungen auf Basis von KI-Ergebnissen | Risiken, Verantwortung, Governance, Change | halber bis ganzer Tag |
| IT, Datenschutz, Compliance | Auswahl, Freigabe und Betrieb von KI-Systemen | Vertiefung zu KI-Verordnung, DSGVO, Risikoklassen | 1 Tag |
| Entwickler von KI-Agenten | Copilot Studio, Automatisierungen | technische Schulung mit Sicherheits- und Freigabeprozessen | 1–2 Tage |
Passend dazu biete ich die KI-Kompetenz-Schulung nach EU AI Act als Halbtagesseminar an. Für die Vertiefung eignen sich die Microsoft 365 Copilot Schulung und die Prompt Engineering Schulung.
Umsetzung in vier Schritten
Die Bundesnetzagentur beschreibt vier Grundsteine für den Aufbau von KI-Kompetenz. Sie sind eine Orientierungshilfe, keine gesetzliche Vorgabe:
- Bedarf ermitteln: Wer nutzt welche KI-Systeme, zu welchem Zweck und mit welchen Risiken? Denk dabei auch an inoffiziell genutzte Tools.
- Maßnahmen ausgestalten: passend zu Ausbildung, Erfahrung und Tätigkeit der Personen, zum Einsatzkontext, zum Risiko und zur Rolle Eures Unternehmens.
- Regelmäßig auffrischen: KI-Kompetenz ist ein fortlaufender Prozess, weil sich Tools und Einsatzbereiche ändern.
- Dokumentieren: Art, Umfang und Teilnehmende der Maßnahmen festhalten.
Meine Ergänzung aus der Praxis: Halte in einer KI-Richtlinie fest, welche Tools erlaubt sind und welche Daten nicht in Prompts gehören. Ohne klare Regeln bleibt die wichtigste Frage der Mitarbeitenden offen.
Wie dokumentierst Du KI-Kompetenz richtig?
Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Laut EU-Kommission genügt eine interne Dokumentation der Schulungen und weiteren Maßnahmen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt eine gute Dokumentation, weil fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann – besonders wenn ein Schaden entsteht. Bewährt hat sich diese Checkliste:
- Liste der eingesetzten KI-Systeme und ihrer Einsatzbereiche
- Art der Maßnahmen sowie inhaltlicher und zeitlicher Umfang
- Teilnehmende Personen mit Datum
- Gültige KI-Richtlinie mit Versionsstand
- Geplante Auffrischungen
- Optional ein kurzer Wissenscheck – vorgeschrieben ist er nicht
Häufige Fehler aus der Praxis
- Nur die Gebrauchsanweisung verteilen: Laut EU-Kommission reicht es in vielen Fällen nicht, Mitarbeitende auf die Gebrauchsanweisung eines KI-Systems zu verweisen.
- Einmal schulen und abhaken: Die Bundesnetzagentur empfiehlt regelmäßige Auffrischungen, weil sich Technik und Einsatz verändern.
- Externe vergessen: Auftragnehmer und Dienstleister, die für Euch mit KI arbeiten, zählen mit.
- Keine Regeln: Schulung ohne KI-Richtlinie lässt offen, was eigentlich erlaubt ist.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht aus Art. 4 nach dem Digital Omnibus noch?
Ja. Unternehmen müssen weiterhin Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Neu ist nur, dass kein bestimmtes Niveau einzelner Personen garantiert werden muss.
Brauchen Mitarbeitende ein Zertifikat?
Nein. Eine interne Dokumentation genügt; ein Teilnahmenachweis hilft, die Maßnahmen nachvollziehbar zu belegen.
Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur Microsoft 365 Copilot oder ChatGPT nutzen?
In der Regel ja. Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung – das gilt laut Bundesnetzagentur ausdrücklich auch für Chatbots.
Drohen Sanktionen bei Verstößen gegen Art. 4?
Die Aufsicht liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, die laut EU-Kommission seit August 2026 tätig sind. In Deutschland ist dafür grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständig. Mögliche Sanktionen richten sich nach nationalem Recht und müssen verhältnismäßig sein; laut Kommission ist ein Vorgehen wahrscheinlicher, wenn es nachweislich zu einem Vorfall wegen fehlender Schulung kommt.
Müssen wir das KI-Wissen der Mitarbeitenden testen?
Nein. Laut EU-Kommission enthält Art. 4 keine Pflicht, das KI-Wissen zu messen. Ein kurzer Wissenscheck kann die Dokumentation aber stärken.
Wie oft sollte geschult werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur empfiehlt regelmäßige Auffrischungen; ich rate zu einer jährlichen Auffrischung und zusätzlichen Schulungen, wenn neue KI-Tools eingeführt werden.
Fazit
Der Digital Omnibus hat Art. 4 entschärft, aber nicht abgeschafft. Wer KI einsetzt, braucht weiterhin einen Plan: Bedarf, Maßnahmen, Auffrischung und Dokumentation. Wenn Du das mit Deinem Team pragmatisch angehen willst, melde Dich für ein Erstgespräch – inhouse oder online, bundesweit.
Erstgespräch vereinbarenQuellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung
- Deutscher Bundestag: Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Das Q&A der Kommission und das Hinweispapier der Bundesnetzagentur stammen aus der Zeit vor dem Omnibus; ihre Aussagen zu Zielgruppe, Mindestinhalten, Dokumentation und Aufsicht bleiben anwendbar. Stand: 26. Oktober 2026.
